PPL(A)

Die Privatpilotenlizenz PPL(A) berechtigt zum nichtgewerblichen Fliegen von Luftfahrzeugen. Das „(A)“ steht für englisch aeroplane. In der Regel wird gleichzeitig die Klassenberechtiung SEP (engl. single engine piston) erworben, die zum Führen von einmotorigen, kolbengetrieben Luftfahrzeugen berechtigt. Die Klassenberechtigung ist jeweils 24 Monate gültig.

Mögliche Zusatzberechtigungen sind:

  • Kunstflug
  • kontrollierten Sichtflug (CVFR)
  • Nachtflug
  • Flugzeugschleppstart
  • Fang- oder Bannerschlepp
  • die Lehrberechtigung
  • sowie die Instrumentenflugberechtigung (IR)

Außerdem gibt es Typeratings für Flugzeuge mit Einziehfahrwerk oder Turbinenantrieb.

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